Ilka v. Osten  Rechtsanwältin, Notarin & Mediatorin


Anwältin

  • Ehe- u. Familienrecht*
  • Arbeitsrecht**
  • Miet- u. Wohnungseigentumsrecht*
  • Vertragsrecht*
  • Erbrecht**

 

Notarin

Die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften stellt die Haupttätigkeit eines Notars dar. Aufgabe des Notars ist es, den Willen und die Ziele der Beteiligten zu ermitteln und das Ergebnis in eine Vertragsform zu bringen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Notar ist hierbei zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Jeder kann den Notar frei wählen. Alle Notare können die ihnen vom Gesetz her zugewiesenen Aufgaben erfüllen. Beispielsweise muss das zu verkaufende Grundstück nicht im Amtsbezirk des beurkundenden Notars liegen. Ein Notar auf Sylt kann auch einen Grundstückskauf über ein Grundstück beurkunden, das z.B. in Hamburg oder Berlin liegt.
Die Kerntätigkeit eines Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht
    (Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte, etc.)
  • Erbrecht
    (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbschaftsausschlagungen, Erbauseinandersetzungsverträge, etc.)
  • Familienrecht
    (Ehe- und Partnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, etc.)
  • Gesellschaftsrecht
    (Gründung von GmbHs und AGs, Umwandlungen, Anmeldungen in Handels- und Vereinsregistern, Satzungsänderungen, etc.)

Die Kosten für die Tätigkeit der Notare sind in einem Gesetz (Gerichts- und Notarkostengesetz-GNotKG) festgelegt. Der Notar ist verpflichtet, genau diese gesetzlich bestimmten Gebühren zu erheben. Die Gebühren sind bei allen Notaren gleich. Kein Notar darf die Gebühren reduzieren oder darauf verzichten. Selbstverständlich erteile ich Ihnen vor einer Beauftragung gerne Auskünfte über die zu erwartenden Kosten.

 

Mediatorin

  • Außergerichtliche Streitbeilegung

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Tätigkeitsschwerpunkte
Interessenschwerpunkte